Lockerungen für Sport und Sportanlagen

die neue Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten bringt einige Neuerungen mit sich, es ist nun wieder mehr Sport möglich!
So dürfen nun auch Turn- und Sporthallen wieder unter Auflagen genutzt werden. Auch für die Freiluftsportanlagen haben sich die Vorgaben geändert.
Die aktuell gültige Verordnung für alle Sportstätten sowie FAQ’s sind unter dem nachfolgenden Link verfügbar:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/6275630